Abgabefristen im Verfahren QS MRE
Verpflichtender Datenabgabeschluss der Halbjahresdaten ist jeweils bis 31. August für die Daten des 1. Halbjahres und bis 28. Februar für die Daten des 2. Halbjahres.
Verpflichtender Datenabgabeschluss der Halbjahresdaten ist jeweils bis 31. August für die Daten des 1. Halbjahres und bis 28. Februar für die Daten des 2. Halbjahres.