FAQ zum Verfahren QS KEP

In diesen Fällen sind manuell zwei Teildatensätze „Prozedur“ anzulegen: für jede Seite einen separaten (innerhalb des Gesamtdatensatzes zu diesem Patienten). Da bei der Angabe des Bewegungsumfanges bei Entlassung nur eine patientenbezogene Angabe möglich ist, weist hier der Ausfüllhinweis explizit darauf hin, dass „bei beidseitigen Prozeduren (…) die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben (sind), welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion: 3.Wert) zum Entlasszeitpunkt vorweist“. Unbedingt beachtet werden muss, dass die Seitenangaben bei der automatischen Generierung der Prozedurdatensätze überprüft werden müssen. Der OPS-Zusatz „B“ (für beidseitig) wird oft von der verwendeten Software nicht korrekt in rechts und links umgewandelt. Die Datenvalidierung ergab häufig zwei identische Seitenangaben. Auch die Zuordnung des spezifischen Verlaufes zur tatsächlichen Seite muss korrekt angegeben werden.

Hier kann das Stations-Kiss-Protokoll zur Surveillance nosokomialer Infektionen herangezogen werden: „Eine Harnweginfektion ist Harnwegkatheter assoziiert, wenn am Tag mit den ersten Symptomen der Infektion (=Infektionstag) oder am Tag zuvor ein transurethraler Harnwegkatheter mind. den 3. Tag lag.“ (http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/stations-kiss).

Bei kniegelenksnahen Frakturen (z.B. Fraktur des proximalen Endes der Tibia oder distale Fraktur des Femurs als akut eingetretenes traumatisches Ereignis), die zur Implantation einer Knieendoprothese führen, handelt es sich weder um eine elektive Erstimplantation noch um einen Wechsel des Implantats. Da der Datensatz diese Indikation bisher jedoch nicht vorsieht, soll ein Minimaldatensatz (MDS) angelegt werden.

Findet nach der Wiederaufnahme ein Revisionseingriff statt (z.B. mit Wechsel einer Prothesenkomponente), so muss dieser als neuer Prozedur-Datensatz (bei Fallzusammenführungen als zweiter Teildatensatz) dokumentiert werden. Bei nicht dokumentationspflichtigen Eingriffen (z. B. oberflächlichen Wundrevisionen oder Wechseln rein mobiler Teile wie Inlays oder Aufsteckkopf) ist dies nicht erforderlich. Allerdings muss immer eine entsprechende Komplikation im postoperativen Verlauf der durchgeführten Erstimplantation angegeben werden. Dies auch, wenn die Komplikation außerhalb des ersten stationären Aufenthaltes, wie z. B. in der Reha, aufgetreten ist.

Mit „2“ soll dokumentiert werden, wenn die Patientin oder der Patient mit deutlicher Unsicherheit, jedoch aus eigener Kraft die Treppe steigen kann. Mit „3“ wird angegeben, dass ein Treppensteigen NICHT möglich ist. Der Zusatz „…, alleine Treppen zu steigen“ hat keine Bedeutung und kann ignoriert werden.